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   BVerwG, 29.09.2004 - 9 A 55.03   

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https://dejure.org/2004,12292
BVerwG, 29.09.2004 - 9 A 55.03 (https://dejure.org/2004,12292)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.2004 - 9 A 55.03 (https://dejure.org/2004,12292)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 2004 - 9 A 55.03 (https://dejure.org/2004,12292)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für den Ausbau der Bahnstrecke Berlin-Frankfurt an der Oder im Planungsabschnitt Erkner-Fürstenwalde - Formelle Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - Neugestaltung eines Bahnübergangs - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 9 A 55.03
    Ein solcher Mangel kann nur dann zur Aufhebung oder Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder auch zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit führen, wenn er gemäß § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG erheblich also offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist und nicht durch Planergänzung behoben werden kann (vgl. BVerwGE 100, 370 ; 104, 123 ; 106, 241 ; stRspr).
  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 9 A 55.03
    Dabei kann der Kläger als Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. ..., das in seinem östlichen Randbereich für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll, die Prüfung beanspruchen, ob die Planung im Hinblick auf seinen durch das Eigentumsrecht geschützten Belang, hinsichtlich dieses Grundstücks von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen eines Planfeststellungsbeschlusses für ein Vorhaben verschont zu bleiben, das mangels hinreichender Beachtung öffentlicher Belange nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient (vgl. Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG), dem Abwägungsgebot entspricht (vgl. BVerwGE 67, 74 ; 69, 256 ; 72, 15 ; 74, 109 ; stRspr).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 9 A 55.03
    Ein solcher Mangel kann nur dann zur Aufhebung oder Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder auch zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit führen, wenn er gemäß § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG erheblich also offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist und nicht durch Planergänzung behoben werden kann (vgl. BVerwGE 100, 370 ; 104, 123 ; 106, 241 ; stRspr).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 9 A 55.03
    Dabei kann der Kläger als Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. ..., das in seinem östlichen Randbereich für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll, die Prüfung beanspruchen, ob die Planung im Hinblick auf seinen durch das Eigentumsrecht geschützten Belang, hinsichtlich dieses Grundstücks von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen eines Planfeststellungsbeschlusses für ein Vorhaben verschont zu bleiben, das mangels hinreichender Beachtung öffentlicher Belange nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient (vgl. Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG), dem Abwägungsgebot entspricht (vgl. BVerwGE 67, 74 ; 69, 256 ; 72, 15 ; 74, 109 ; stRspr).
  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 9 A 55.03
    Dabei kann der Kläger als Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. ..., das in seinem östlichen Randbereich für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll, die Prüfung beanspruchen, ob die Planung im Hinblick auf seinen durch das Eigentumsrecht geschützten Belang, hinsichtlich dieses Grundstücks von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen eines Planfeststellungsbeschlusses für ein Vorhaben verschont zu bleiben, das mangels hinreichender Beachtung öffentlicher Belange nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient (vgl. Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG), dem Abwägungsgebot entspricht (vgl. BVerwGE 67, 74 ; 69, 256 ; 72, 15 ; 74, 109 ; stRspr).
  • BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82

    Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 9 A 55.03
    Dabei kann der Kläger als Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. ..., das in seinem östlichen Randbereich für das Vorhaben in Anspruch genommen werden soll, die Prüfung beanspruchen, ob die Planung im Hinblick auf seinen durch das Eigentumsrecht geschützten Belang, hinsichtlich dieses Grundstücks von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen eines Planfeststellungsbeschlusses für ein Vorhaben verschont zu bleiben, das mangels hinreichender Beachtung öffentlicher Belange nicht dem Wohl der Allgemeinheit dient (vgl. Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG), dem Abwägungsgebot entspricht (vgl. BVerwGE 67, 74 ; 69, 256 ; 72, 15 ; 74, 109 ; stRspr).
  • BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96

    Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld;

    Auszug aus BVerwG, 29.09.2004 - 9 A 55.03
    Ein solcher Mangel kann nur dann zur Aufhebung oder Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder auch zur Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit führen, wenn er gemäß § 20 Abs. 7 Satz 1 AEG erheblich also offensichtlich und auf das Abwägungsergebnis von Einfluss gewesen ist und nicht durch Planergänzung behoben werden kann (vgl. BVerwGE 100, 370 ; 104, 123 ; 106, 241 ; stRspr).
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